Mit dem Erlass der 31. Coronabekämpfungsverordnung haben sich auch die Zugangsregel für die Sportanlagen geändert. Daher gilt, wie bereits im letzten Jahr, die 3G Regel für Spieler und Zuschauer. Zudem entfällt die Maskenpflicht, bei einer Zuschauerzahl unter 200.
Alle wichtigen Regeln können dem untenstehenden Hygienekonzept entnommen werden.